Geschäftsstelle Spargelerzeugerverband Südbayern e.V.
Geschäftsführer Peter Strobl
Bürgermeister-Stocker-Ring 33
86523 Schrobenhausen
Tel.: 08252/820027
Fax.: 08252/820029
info@spargel.de
EU-Herkunftsschutz
Geschützte geografische Angabe
Der Name Schrobenhausener Spargel / Spargel aus dem Schrobenhausener Land sowie Spargel aus dem Schrobenhausener Anbaugebiet ist seit Oktober 2010 als „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 896/2010 in der gesamten Europäischen Union geschützt und in das von der Europäischen Kommission geführte Verzeichnis eingetragen worden ist (DOOR).
Rechtliche Herkunfts- und Qualitätsvorgaben
Spargelerzeugnisse dürfen danach nur dann unter der Bezeichnung Schrobenhausener Spargel vermarktet werden, wenn sie die festgelegten Kriterien nach dem sogenannten Einzigen Dokument erfüllen. Die wichtigsten Vorgaben, umfassen dabei folgende Punkte:
- Garantierte regionale (Schrobenhausener) Herkunft
- Anbau nur auf leichten, sandigen Böden
- Bleichspargel darf nicht länger als 22 cm sein
- Grünspargel darf nicht länger als 27 cm sein
- Die Wässerung zum Zwecke der Lagerung ist verboten
- Einhaltung der UNECE-Norm FFV 04 für die Vermarktung und Qualitätskontrolle von Spargel
- Verbot der Beheizung der Spargeldämme mit fossiler wie auch regenerativer Energie zum Zwecke der Verfrühung
Kennzeichnungvorschriften
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (siehe Artikel 12 Absatz 3) muss Schrobenhausener Spargel immer mit dem EU-Logo für die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) gekennzeichnet sein. Die Mindestgröße beträgt hierbei 15 mm. Der Name Schrobenhausener Spargel und das EU-Logo sollten hierbei im selben Sichtfeld erscheinen. Der Schriftzug geschützte geografische Angabe oder das Kürzel g.g.A. können optional zusätzlich verwendet werden.
Die Verordnung (EG) 1898/2006 (siehe Anhang V) gibt die Farben für den Vierfarben- wie auch für den Pantonedruck vor. Darüber hinaus werden Vorgaben zum Druck mit farbigen Hintergrund sowie zur Verwendung von Negativersionen des EU-Zeichens gegeben.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 896/2010 muss Schrobenhausener Spargel immer mit der Wort-Bildmarke Schrobenhausener Spargel (Nr. 39825345) gekennzeichnet sein.
Damit Sie für Werbezwecke bzw. der Auslobung am POS die geschützte Herkunftsangabe Schrobenhausener Spargel korrekt verwenden, haben wir für Sie einen Leitfaden Kennzeichnung entwickelt.
In der unten dargestellten Grafik finden Sie ein Beispiel dafür, wie Schrobenhausener Spargel richtig gekennzeichnet werden muss. Neben dem EU-Logo und der Wort-Bild-Marke Schrobenhausener Spargel müssen der Betriebsname sowie eine Erzeuger-Nummer (in diesem Fall exemplarisch SOB-00/000) in der Kennzeichnung deutlich sichtbar erscheinen.
Werbung Geschützte geografische Angabe
Für die Bewerbung der geschützten geografischen Angaben Schrobenhausener Spargel können wir Ihnen auf Anfrage folgende Materialien zur Verfügung stellen:
In unserem Leitfaden Kennzeichnung geben wir Ihnen Beispiele für die korrekte Auslobung und Bewerbung der geschützten Herkunftsangabe Schrobenhausener Spargel.
Kostenlose Werbemittel für Verkaufsförderungsaktionen zum Schrobenhausener Spargel g.g.A. können von der Agentur für Lebensmittel – Bayern werden.
Kontrolle EU-Herkunftsschutz
Kontrollen der Hersteller
Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte ist im Bereich der Erzeuger und Verarbeiter in Bayern zuständige Kontrollbehörde. Die Aufgaben der LfL umfassen die Zulassung und Überwachung von privaten Kontrollstellen. Diese führen die notwendigen Kontrollen bei den Erzeugern und Verarbeitern durch.
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel.: 089/18700-337
Fax: 089/17800-494
Inhalt und Ziel der Kontrollen
Grundlage für die Kontrolle ist bei jeder geschützten Bezeichnung die dazugehörige Spezifikation, die von den „Schutzgemeinschaften“ (Vereinigungen) im Rahmen der Eintragung bei der EU hinterlegt wurde.
Ziel der Kontrollen ist es, die Einhaltung der Spezifikationen sicherzustellen.
Liste der kontrollierten g.g.A.-Produzenten
Alle Betriebe, welche befugt sind die Bezeichnung Schrobenhausener Spargel g.g.A. zu verwenden, sind unter der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in einer Positivliste aufgeführt.
Kontrollen im Handel
Für Kontrollen, die im Handel durchgeführt werden, sind die jeweiligen Lebensmittelüberwachungsbehörden zuständig. Koordinierende Stelle ist:
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Abteilung 4,
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Referat 42
Geprüfte Qualität – Bayern
Sinn und Zweck des staatlichen Siegels Geprüfte Qualität – Bayern
Um das Vertrauen der Verbraucher in Nahrungsmittel zu stärken, hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das bayerische Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm mit dem Zeichen: Geprüfte Qualität – Bayern entwickelt. Dieses Programm bietet klare Informationen über Qualitätskriterien und Herkunft. Es ermöglicht dem Verbraucher durch gezielte Einkäufe regionale Kreisläufe zu fördern.
Auch für bayerischen Spargel ist das Programm Geprüfte Qualität – Bayern verfügbar. Hier sind die wichtigsten Bestimmungen wie folgt:
Herkunftsbestimmungen:
- Spargel zu 100% in Bayern erzeugt
- Spargel zu 100 % in Bayern verarbeitet, gelagert und abgepackt
- Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware
Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):
- Verbot der Klärschlammausbringung
- festgelegte Höchstnitratgehalte
- Lagerung getrennt von Obst
- Vorgabe spezifischer Lagertemperaturen
- Sicherstellung/Kontrolle der gesamten Kühl- bzw. Klimatisierungskette
Werbung Geprüfte Qualität – Bayern
Verbraucherkampagne
Die Geprüfte Qualität – Bayern genießt beim Verbraucher einen hohen Bekanntheitsgrad. Ca. 63 % aller bayerischen Verbraucher kennen dieses Zeichen (Stand 2011). Weitere Studien- und Umfrageergebnisse zur Geprüften Qualität – Bayern finden Sie hier.
Im März 2012 startete die Agentur für Lebensmittel & Produkte Bayern kurz alp Bayern eine breit angelegte Verbraucherkampagne zu Geprüfte Qualität-Bayern.
Ziel ist es, die Bekanntheit des staatlich verliehenen Siegels beim Verbraucher weiter zu steigern und ihm die Inhalte des Programms bewusst zu machen. Denn mit dem Kauf von GQ-Produkten hat der Verbraucher die Sicherheit, dass die Ware zu 100% aus bayerischen Rohstoffen hergestellt und streng kontrolliert wurde.
Kostenlose Werbemittel
Die alp Bayern stellt für Absatzförderungsmaßnahmen für bayerische Lebensmittel die unter dem Siegel GQ-Bayern oder dem EU-Herkunftsschutz zertifiziert sind eine Reihe von Werbemitteln zur Verfügung, die Sie bestellen können.
Die Werbemittel umfassen:
- POS-Werbeartikel
- Bayern-Stand für Verkostungen
- Bayern-Warenschütte
- Preis- und Motivplakate
- Aufkleber
- Speiseaufsteckfähnchen etc.
Die Werbemittel von alp Bayern können im Zusammenhang mit der Vermarktung des Schrobenhausener Spargels eingesetzt werden.
Darüber hinaus können an Verbraucher gerichtete Flyer zur Geprüften Qualität – Bayern hier bestellt werden.
Kontrollsystem:
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.